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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deko:Atelier Hannover – Kimberley & Dennis Meister GbR

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsgegenstand
  3. Angebot & Vertragsabschluss
  4. Mietdauer & Rückgabe
  5. Zahlungsbedingungen & Preise
  6. Lieferung, Abholung, Auf- und Abbau durch den Vermieter
  7. Beratungsgespräch
  8. Kaution
  9. Pflichten des Mieters, Mängelanzeige, Schadensersatz
  10. Individualisierte Produkte
  11. Stornierungsbedingungen & Umbuchungen
  12. Höhere Gewalt
  13. Haftungsbeschränkung
  14. Widerrufsbelehrung
  15. Datenschutz
  16. Schlussbestimmungen
  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Deko:Atelier Hannover – Kimberley & Dennis Meister GbR (folgend Vermieterin genannt) und ihren Kunden (nachfolgend Mieter genannt) über die Vermietung von Dekorationsartikeln sowie die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen im Bereich Eventdekoration.

  1. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die zeitweise Überlassung von Dekorationsartikeln sowie – sofern vereinbart – die Planung, Lieferung, der Auf- und Abbau von Dekorationskonzepten für Veranstaltungen.

Alle Mietgegenstände bleiben während der gesamten Mietdauer Eigentum der Vermieterin. Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich für die im Angebot genannte Veranstaltung, den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Mietdauer genutzt werden. Eine Untervermietung oder anderweitige Nutzung ist unzulässig.

  1. Angebot & Vertragsschluss

Alle Angebote der Vermieterin, einschließlich der auf der Website veröffentlichten Inhalte, sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Mieter das Angebot schriftlich (elektronisch ausreichend) annimmt.
Mit Eingang der vereinbarten Anzahlung auf das Konto der Vermieterin wird der Vertrag durchgeführt und die Mietgegenstände für den Mieter reserviert.

Technische Angaben, Maße, Abbildungen und Darstellungen dienen der Beschreibung und stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale dar. Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen sowie der Austausch durch gleich- oder höherwertige Artikel bleiben vorbehalten, sofern der Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.

  1. Mietdauer & Rückgabe

Die Mietdauer einer Mieteinheit beträgt in der Regel fünf Tage (Donnerstag bis Montag), sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine spätere Übergabe oder verkürzte Mietdauer führt nicht zu einer Preisreduzierung.

Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.

Bei verspäteter Rückgabe ist die Vermieterin berechtigt, eine zusätzliche Tagesmiete zu berechnen sowie weitergehenden, nachweislich entstandenen Schaden geltend zu machen.

Die Mietgegenstände sind vollständig, gereinigt und unbeschädigt zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  1. Zahlungsbedingungen & Preise

Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro.

Bei Vertragsabschluss ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag einschließlich der Kaution ist spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen.

Die Vermieterin ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Leistungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.

Gemäß §19 UstG wird keine Umsatzsteuer berechnet, da der Vermieter als Kleinunternehmen agiert.

  1. Lieferung, Abholung, Auf- und Abbau durch den Vermieter

Lieferung, Abholung sowie der Auf- und Abbau der Mietgegenstände werden von der Vermieterin ausschließlich dann übernommen, wenn diese Leistungen ausdrücklich als Bestandteil des jeweiligen Vertrages vereinbart wurden. Maßgeblich sind die im Angebot ausgewiesenen Kosten.

Der Mieter stellt sicher, dass der Zugang zur Veranstaltungsfläche zum vereinbarten Zeitpunkt gewährleistet ist. Etwaige Stand- und Wartezeit gehen zu Lasten des Mieters.

  1. Beratungsgespräch

Ein persönliches Beratungsgespräch mit Ausarbeitung eines Dekorationskonzepts stellt eine separate Dienstleistung der Vermieterin dar.

Wird nach Durchführung des Beratungsgesprächs keine Leistung beauftragt, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 berechnet.

Kommt im Anschluss des Beratungsgesprächs ein Mietvertrag zustande, werden 50 % der gezahlten Aufwandsentschädigung mit dem Auftragswert verrechnet.

  1. Kaution

Die Vermieterin ist berechtigt, eine Kaution in Höhe von 10 % des Gesamtleihwerts zu verlangen. Die Kaution ist zusammen mit der zweiten Teilzahlung, spätestens jedoch zwei Wochen vor Mietbeginn, vollständig zu entrichten.

Nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände wird die Kaution vollständig erstattet. Die Vermieterin ist berechtigt, berechtigte Forderungen (z. B. Schäden, Reinigung, verspätete Rückgabe) mit der Kaution zu verrechnen.

  1. Pflichten des Mieters, Mängelanzeige und Schadensersatz

Prüfung der Mietgegenstände und Mängelanzeige

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
Offensichtliche Mängel sind der Vermieterin unverzüglich nach Erhalt anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.

Im Falle eines Mangels steht der Vermieterin das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Weist lediglich ein Teil der Mietgegenstände Mängel auf, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

Bei geringfügigen Mängeln ist die Vermieterin berechtigt, statt einer Nachlieferung einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Mieter mit dem Vermieter eine Minderung des Mietpreises vereinbaren oder vom Vertrag hinsichtlich der betroffenen Mietgegenstände zurücktreten.

Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und daher Gebrauchsspuren aufweisen können. Übliche Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar.

Pflichten des Mieters im Umgang mit den Mietgegenständen

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln, vor Diebstahl, Verlust und Beschädigung zu schützen und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden. Eigenmächtige Veränderungen an den Mietgegenständen sind unzulässig.

Die Mietgegenstände sind vor Witterungseinflüssen zu schützen und dürfen nicht unbeaufsichtigt im Freien abgestellt werden. Der Mieter trägt während der Mietdauer die Verantwortung dafür, dass die Mietgegenstände auch durch Dritte nicht beschädigt werden.

Die Befestigung von Dekorationselementen darf ausschließlich mit leicht entfernbaren Materialien erfolgen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, starken Klebstoffen oder vergleichbaren Befestigungsmitteln ist untersagt.

Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für Verlust, Beschädigung oder übermäßige Verschmutzung der Mietgegenstände ab Übergabe bis zur vollständigen Rückgabe an die Vermieterin, einschließlich Schäden durch Dritte.

Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Zusätzlich kann eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 % des Wiederbeschaffungswertes berechnet werden. Der Mieter hat die Vermieterin unverzüglich über Schäden, Verlust, Diebstahl oder die Geltendmachung von Rechten Dritter zu informieren.

Rückgabe und Reinigung

Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände vollständig, in gleicher Anzahl, zum vereinbarten Zeitpunkt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

Sofern die Reinigung nicht im Mietpreis enthalten ist oder als Reinigungspauschale gebucht wird, sind die Mietgegenstände sauber zurückzugeben. Bei verschmutzter Rückgabe ist die Vermieterin berechtigt, Reinigungskosten zu berechnen.
Die Reinigungskosten betragen 37,50 € je angefangene 30 Minuten.

Textilien sind fleckenfrei, wachs- und geruchsfrei zurückzugeben. Lassen sich starke Verunreinigungen (z. B. Brandlöcher, Rotwein, Curry, farbiges Kerzenwachs) nicht durch eine normale Reinigung entfernen, ist die Vermieterin berechtigt, zusätzliche Reinigungskosten oder Wertersatz zu verlangen.

Besonderheiten bei Selbstabholung

Bei Selbstabholung bestätigt der Mieter mit Übernahme der Mietgegenstände deren Vollständigkeit und den äußerlich einwandfreien Zustand. Offensichtliche Mängel sind spätestens bei Übergabe anzuzeigen.

Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich. Der Transport hat in einem geeigneten, geschlossenen Fahrzeug zu erfolgen. Die im Angebot angegebenen Maße der Mietgegenstände sind zu beachten.

Versicherung und Produktsicherheit

Die Mietgegenstände sind während der Mietdauer nicht versichert. Die Gefahr geht mit Übergabe der Mietgegenstände auf den Mieter über. Die Vermieterin empfiehlt ausdrücklich, für die Dauer der Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbau eine geeignete Versicherung abzuschließen.

Die Vermieterin stellt sicher, dass die vermieteten Mietgegenstände den geltenden Anforderungen der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) entsprechen. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände ausschließlich entsprechend ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung und unter Beachtung der Sicherheits- und Nutzungshinweise zu verwenden. Für Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung oder Nichtbeachtung der Sicherheitsvorgaben übernimmt die Vermieterin keine Haftung.

  1. Auf- und Abbau / Werkleistung

Sofern der Auf- und Abbau der Mietgegenstände durch die Vermieterin übernommen wird, handelt es sich hierbei um eine Werkleistung.

Der Mieter hat sicherzustellen, dass der Zugang zur Veranstaltungsfläche zum vereinbarten Zeitpunkt uneingeschränkt möglich ist und alle erforderlichen Voraussetzungen für die Durchführung des Auf- und Abbaus vorliegen.

Anlieferung, Abholung sowie Auf- und Abbau der Mietgegenstände werden von der Vermieterin ausschließlich dann erbracht, wenn diese Leistungen ausdrücklich als Bestandteil eines individuellen Angebots vereinbart wurden. Maßgeblich sind die im jeweiligen Mietangebot ausgewiesenen Leistungen und Kostensätze.

Sofern eine Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände vereinbart wurde, erfolgt diese zum vereinbarten Zeitpunkt an die im Angebot angegebene Liefer- bzw. Abholadresse.

  1. Individualisierte Produkte

Individuell angefertigte oder personalisierte Produkte sind vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen, sofern kein Sachmangel vorliegt.

  1. Stornierungsbedingungen & Umbuchungen

Im Fall einer Stornierung des gesamten Auftrags durch den Mieter gelten folgende Stornierungsfristen und -kosten:

  • bis 8 Monate vor Mietbeginn sind 25 % der Auftragssumme fällig,
  • bis 4 Monate vor Mietbeginn sind 50 % der Auftragssumme fällig,
  • bis 2 Monate vor Mietbeginn sind 75 % der Auftragssumme fällig,
  • bis 4 Wochen vor Mietbeginn sind 90 % der Auftragssumme fällig,
  • nach Ablauf der 4 Wochen vor dem Mietbeginn sind 100 % der Auftragssumme fällig.

Nach Bestätigung des Auftrags ist der Mieter berechtigt, das vereinbarte Auftragsvolumen um maximal 10 % zu korrigieren, sofern dies bis spätestens 2 Wochen schriftlich vor dem vereinbarten Mietbeginn angezeigt wird.

Eine Umbuchung (z.B. Änderung des Mietzeitraums bzw. des Mietbeginns) ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin möglich.

  1. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen) entfällt die Leistungspflicht. Schadensersatzansprüche bestehen nicht.

  1. Haftungsbeschränkung

Die Vermieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

  1. Widerrufsbelehrung

Unsere Leistungen sind auf einen fest vereinbarten Veranstaltungstermin ausgerichtet und werden individuell für eure Feier geplant und vorbereitet.

Für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen, bei denen ein konkreter Termin vorgesehen ist, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Mit der Annahme unseres Angebots wird der Termin verbindlich für die Mieter reserviert. Ab diesem Zeitpunkt beginnen wir mit der Planung, Vorbereitung und Bereitstellung der vereinbarten Leistungen und Mietgegenstände. Bereits geleistete Anzahlung dienen der Absicherung dieser Aufwendungen.

Sollte der Mieter seine Veranstaltung nicht wie geplant durchführen können, greifen die in diesen AGBs geregelten Stornierungsbedingungen (siehe Punkt 12).

  1. Datenschutz

Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf der Website der Vermieterin.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Gerichtsstand ist der Sitz der Vermieterin, soweit gesetzlich zulässig.
Es gilt deutsches Recht.

Stand 08.02.2026

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